Bildungsgänge der Gemeinschaftsschule

Hauptschulabschluss, Mittlerer Bildungsabschluss und Abitur:

Im Schuljahr 2012/13 wurden die ersten Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Gemeinschaftsschulverordnung [1] in die Klassenstufe fünf eingeschult.

Parallel zum Aufwachsen der Gemeinschaftsschule liefen die altbekannten Schulformen aus. Realschule und Gesamtschule sind dadurch aus der saarländischen Schullandschaft verschwunden.

Die grundlegenden Unterschiede zwischen Gemeinschaftsschule und Gymnasium sind [2]:

Das Gymnasium führt nach acht Jahren zum Abitur und bereitet die Schülerinnen und Schüler auf keinen anderen Abschluss vor. Aus diesem Grund sind die fachlichen Anforderungen gleich nach dem Wechsel von der Grundschule entsprechend hoch. Die Schülerinnen und Schüler müssen von Anfang an die Versetzungsvoraussetzungen nach der Zeugnis- und Versetzungsordnung (ZVO-Gym) [3] erfüllen, um in die nächsthöhere Klassenstufe zu wechseln.

Es erfolgt eine Förderung auf der höchsten fachlichen Anspruchsebene.

Die Gemeinschaftsschule führt nach neun Jahren zum Abitur, nach sechs Jahren zur Mittleren Reife und nach fünf Jahren zum Hauptschulabschluss. Aufgrund des pädagogischen Ansatzes und der daran orientierten Stundentafel werden alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten und Begabungen individuell gefördert und zum bestmöglichen Schulabschluss geführt. Die Schülerinnen und Schüler steigen daher ohne Versetzung bis in die Klassenstufe 8 auf. Am Ende der Klassenstufe 8 erfolgt die erste Versetzungsentscheidung [4].

Es erfolgt eine Förderung auf allen Anspruchsebenen. Es gilt "Fördern statt Wiederholen".

Unterrichtsorganisation der Gemeinschaftsschule:

Die Klassenstufen 5 bis 10 bilden die Sekundarstufe I und die Klassenstufen 11 bis 13 die Sekundarstufe II.

Da die Katharine-Weißgerber-Schule mit der Gemeinschaftsschule Rastbachtal [5] kooperiert, befindet sich die gymnasiale Oberstufe unserer Schule dort. Die Schülerinnen und Schüler mit der Übergangsberechtigung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassenstufe 11) besuchen die Schule im Rastbachtal, sind aber bis zum jeweiligen Abschluss Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Klarenthal.

[1] Siehe:  http://sl.juris.de/sl/gesamt/GemSchulV_SL_2012.htm

[2] Siehe dazu auch die Präsentationen für Elternabende auf:  https://www.saarland.de/174697.htm

[3] Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Klassenstufen 5 bis 10 des Gymnasiums (ZVO-Gym.)

[4] Siehe § 18 Gemeinschaftsschulverordnung GemS-VO

[5] Nähere Informationen über unsere Oberstufe finden Sie auf der Seite:  http://www.rastbachtal.de/

Die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (GOS-VO) finden Sie hier:  http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/OberStV_SL_2007.htm#OberStV_SL_2007_rahmen